Grenzüberschreitende Konzernstrukturen sind aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr weg zu denken. So ist eine Vielzahl von in Deutschland ansässigen Unternehmen – sei es durch Zukauf oder Neugründung – Teil einer Konzernstruktur, deren Konzernspitze ihren Sitz im Ausland hat. Gibt es in diesem Fall in Deutschland auch keine Teilkonzernspitze, die unternehmensübergreifende Leitungsmacht ausübt, so war es auch nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG nicht möglich,…