Massenentlassungen sind gemäß § 17 KSchG vorab bei der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen. Dieser Umstand ist mittlerweile auch Praktikern mit überschaubaren arbeitsrechtlichen Kenntnissen bekannt. Erschreckend häufig wird dagegen übersehen, dass die Regelung zu Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG die Beteiligung des Betriebsrats als eigenständigen Verfahrensschritt normiert. Fehler in diesem Verfahren führen – wie Fehler bei der Anzeige der Massenentlassung – grundsätzlich zur Unwirksamkeit…
Unsere Beitragsreihe rund um ein agiles Transformationsprojekt beschäftigt sich heute mit den Herausforderungen, vor denen die betriebsverfassungsrechtlichen Partner stehen – rechtlich wie tatsächlich. Denn das Denken in „klassischen“ Strukturen funktioniert schlicht nicht, bedenkt man die Besonderheiten der agilen Arbeitswelt. Die Agile Transformation verhandeln und umsetzen Agil zu werden im Sinne einer Mitnahme- und Beteiligungskultur bedeutet für den Arbeitgeber, auch jenseits der streng juristischen Mitbestimmungsfragen den…
Nach abgeschlossenen Vorbereitungen (siehe Teil 1), Kick-off mit dem Betriebsrat (siehe Teil 2) und Start der Interessenausgleichverhandlungen (siehe Teil 3) stehen in der heißen Phase von erfolgreichen Verhandlungen die Inhalte der Betriebsänderung im Raum. Den rechtlichen Rahmen dafür bietet der Interessenausgleich und dort die Beschreibung der Betriebsänderung. Diese hat diverse unmittelbare und mittelbare rechtliche Folgen. Was regelt der Interessenausgleich? Der Interessenausgleich betrifft die Planung einer…
Ein Interessenausgleich mit Namensliste bietet dem Arbeitgeber erhebliche Erleichterungen im Kündigungsschutzverfahren. Grund zur Freude also, wenn mit dem Betriebsrat eine inhaltliche Einigung über einen Interessenausgleich mit Namensliste gelingt. Die Einhaltung der nötigen Formalien ist dann vermeintlich nur noch Nebensache. Aber Vorsicht: Es gelten strenge Formvorgaben. Diesbezügliche Verstöße können den Arbeitgeber um die beabsichtigten – nicht selten sogar durch einen hoch dotierten Sozialplan erkauften – Erleichterungen…
Die Rechtsordnung bietet eine Vielzahl rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, um die Sanierung von Unternehmen zu ermöglichen. Insbesondere die Insolvenzordnung mit ihren Vorschriften zum Insolvenzarbeitsrecht hält weitgehende Gestaltungsformen bereit, um Unternehmen (übertragend) sanieren zu können. Aus der Sicht von potentiellen Investoren bietet unter anderem die Möglichkeit zur Schaffung einer neuen Personalstruktur Gelegenheit, ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Unternehmen zu erwerben. Hintergrund Es entspricht regelmäßig dem Interesse von Investoren,…










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