Ein Interessenausgleich mit Namensliste bietet dem Arbeitgeber erhebliche Erleichterungen im Kündigungsschutzverfahren. Grund zur Freude also, wenn mit dem Betriebsrat eine inhaltliche Einigung über einen Interessenausgleich mit Namensliste gelingt. Die Einhaltung der nötigen Formalien ist dann vermeintlich nur noch Nebensache. Aber Vorsicht: Es gelten strenge Formvorgaben. Diesbezügliche Verstöße können den Arbeitgeber um die beabsichtigten – nicht selten sogar durch einen hoch dotierten Sozialplan erkauften – Erleichterungen…
Die Rechtsordnung bietet eine Vielzahl rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, um die Sanierung von Unternehmen zu ermöglichen. Insbesondere die Insolvenzordnung mit ihren Vorschriften zum Insolvenzarbeitsrecht hält weitgehende Gestaltungsformen bereit, um Unternehmen (übertragend) sanieren zu können. Aus der Sicht von potentiellen Investoren bietet unter anderem die Möglichkeit zur Schaffung einer neuen Personalstruktur Gelegenheit, ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Unternehmen zu erwerben. Hintergrund Es entspricht regelmäßig dem Interesse von Investoren,…










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