Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist bald zwei Jahre in Kraft. Hierzu berichteten wir im April 2019 über erste To-dos für Arbeitgeber. Zentrale Bedeutung kam von Anfang an dem Begriff der „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen” zu, die der rechtmäßige Inhaber des Geheimnisses zu ergreifen hatte. Einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 19.11.2020 – 2 U 575/19) lassen sich jetzt mehrere Ansatzpunkte zur Konkretisierung…