Einfach widerruflich? Hürden bei der Flexibilisierung von Gehaltsbestandteilen

Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, Vergütungsbestandteile flexibel zu gestalten und so in Zeiten sich verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auch im Entgeltbereich flexibel zu bleiben. Ermessensboni, freiwillige Sonderleistungen und widerrufliche Gehaltsbestandteile sind daher weit verbreitet. Häufig finden sich jedoch unsorgfältige Formulierungen, die die vermeintliche Flexibilität wieder in Frage stellen, wie ein jüngerer Fall des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 5. Juli 2017 – 4 Sa 512/16) zum…