Zwischenzeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Geht das?

Es ist allgemein bekannt: Ein Zwischenzeugnis dient der Beurteilung des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis. Liegen berechtigte Interessen des Arbeitnehmers vor, kann dieser anlassbezogen auch während seines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis von seinem Arbeitgeber verlangen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Leistungsbeurteilung entsteht andernfalls erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dann hat der Arbeitnehmer nach § 109 Abs. 1 S. 1 GewO einen Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen…

Emoticons auf Facebook als Kündigungsgrund?

Wieder hatte sich die arbeitsrechtliche Rechtsprechung mit sozialen Medien zu beschäftigen und wieder ging es um Äußerungen eines Arbeitnehmers auf Facebook. In einer öffentlich einsehbaren Facebook-Unterhaltung hatte der Arbeitnehmer seinen Unmut über Vorgesetzte kundgetan, sich dabei aber in seiner Wortwahl – und der Verwendung von Emoticons – vergriffen. Die Arbeitgeberin, ein Maschinenbauunternehmen, veranlasste dies zur außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das LAG Baden-Württemberg (Urteil…