„Wie viel kriegen die anderen?“ – Ist Weniger diskriminierend?

Seit etwas mehr als zwei Jahren ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft. Über die damit verbundenen Verschlimmbesserungen und seine „traurige Bilanz“ haben wir bereits berichtet (Beitrag von Katja Giese LL.M. vom 23.8.2018). Um feststellen zu können, ob der eigene Lohn auf einer gerechten Lohnfindung beruht, hat jeder Beschäftigte nach § 10 EntgTranspG einen Auskunftsanspruch. Die Auskunft umfasst auch die Information über das Vergleichsentgelt. Hierzu ist…