Verstößt ein Arbeitgeber gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, kann der Betriebsrat gerichtlich und außergerichtlich dagegen vorgehen: Werden Mitbestimmungsrechte missachtet, kann er auch im Nachhinein eine Einigungsstelle zu dem fraglichen Regelungsgegenstand einsetzen lassen. Er kann die Unterlassung der Maßnahme gerichtlich durchsetzen, auch per einstweiliger Verfügung. Daneben gilt das Prinzip der Wirksamkeitsvoraussetzung. Was gilt jedoch im umgekehrten Fall – wenn der Betriebsrat gegen seine Pflichten verstößt? Prozessuale Besonderheiten beim…
In einem jüngeren Fall (LAG Berlin-Brandenburg v. 10.12.2020 – 26 TaBVGa 1498/20) stritten die Betriebsparteien über einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen. Das LAG Berlin-Brandenburg lehnte einen solchen Unterlassungsanspruch mit der Begründung ab, der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats diene der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs, nicht aber der Untersagung einer Betriebsänderung als solcher. Worum ging es? Die Arbeitgeberin betreibt drei Kliniken. Sie informierte…










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