Schaffung eines rein „virtuellen Gemeinschaftsbetriebs“ ist keine Betriebsänderung

In einem jüngeren Fall (LAG Berlin-Brandenburg v. 10.12.2020 – 26 TaBVGa 1498/20) stritten die Betriebsparteien über einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen. Das LAG Berlin-Brandenburg lehnte einen solchen Unterlassungsanspruch mit der Begründung ab, der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats diene der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs, nicht aber der Untersagung einer Betriebsänderung als solcher. Worum ging es? Die Arbeitgeberin betreibt drei Kliniken. Sie informierte…