Konflikte zwischen Betriebsparteien können durch Gerichtsverfahren und Einigungsstellen gelöst werden. Doch es geht auch anders. Wir zeigen, warum bei Anwendung des Gesetzes (§ 74 Abs. 1 BetrVG) manchmal auch Alkohol im Spiel sein darf. Dies aber erst in Teil 2 unserer Beitragsreihe. Paragraph 74 BetrVG ist wohl eine der zentralen Normen zur Regelung der Zusammenarbeit der Betriebsparteien. Sie bestimmt, dass Betriebsparteien mindestens einmal im Monat…