Neben einer Vielzahl von praxisrelevanten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) hat der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Novellierung des AÜG zum 01.04.2017 einen neuen Paragraphen an anderer Stelle eingefügt: § 611a BGB. Damit ist erstmals der Arbeitsvertrag als eigener Vertragstyp gesetzlich geregelt. Hierdurch soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Transparenz verbessert und eine erhöhte Rechtssicherheit geboten werden. Der „Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung“ soll besser bekämpft werden…
Gestern hat die Bundesagentur für Arbeit die mit Spannung erwartete Geschäftsanweisung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz („AÜG“) [*.PDF, direkter Download] veröffentlicht, die jetzt auch die am 1. April 2017 in Kraft tretenden Neuregelungen des AÜG berücksichtigt. Das 101 Seiten (!) starke, druckfrische Werk trägt nunmehr den schicken Namen „Fachliche Weisungen“ und soll dem Praktiker die Umsetzung der Neuregelungen erleichtern. Ein detaillierterer Blick auf die „Fachlichen Weisungen“ und ihre…










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