Zum Umgang mit Teilzeitanträgen – Darauf sollten Arbeitgeber achten

Arbeitnehmer haben gemäß § 8 TzBfG grundsätzlich einen Anspruch auf Reduzierung Ihrer Arbeitszeit, wenn sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Reduzierung muss mindestens drei Monate vor Beginn der begehrten Teilzeit beantragt werden. Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch nur ablehnen, wenn er betriebliche Gründe entgegenhalten kann. Häufig passieren – vermeidbare – Fehler schon bevor die Ablehnung…