Wer in Deutschland gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der zuständigen Agentur für Arbeit. Was bei der Antragstellung zu beachten ist und welche Unterlagen benötigt werden, erklärt Senior Associate Franziska Wasem im Video.
Arbeitnehmer haben gemäß § 8 TzBfG grundsätzlich einen Anspruch auf Reduzierung Ihrer Arbeitszeit, wenn sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Reduzierung muss mindestens drei Monate vor Beginn der begehrten Teilzeit beantragt werden. Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch nur ablehnen, wenn er betriebliche Gründe entgegenhalten kann. Häufig passieren – vermeidbare – Fehler schon bevor die Ablehnung…