Außerordentliche Kündigung wegen übermäßiger Minusstunden?

Mit der Einführung von flexibler Arbeitszeit bringt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Vertrauen entgegen, dass dieser seine Arbeitszeit verantwortungsbewusst gestaltet. Wenn der Arbeitnehmer dieses Vertrauen durch den Aufbau von Minusstunden, deren Anzahl den vorgegebenen Rahmen sprengt, verletzt, kann nach einer aktuellen Entscheidung des LAG Hamburg (Urteil vom 02.11.2016 – 5 Sa 19/16) eine außerordentliche Kündigung – auch bei langer Betriebszugehörigkeit – gerechtfertigt sein. Denn lange…