Der Abfallbeauftragte genießt Sonderkündigungsschutz. Doch ist das auch der Fall, wenn der Arbeitgeber einen Abfallbeauftragten freiwillig bestellt, ohne hierzu gesetzlich verpflichtet zu sein? Wir klären, in welchen Fällen der Sonderkündigungsschutz gilt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet bestimmte Anlagenbetreiber zur Bestellung eines Abfallbeauftragten. Dieser Abfallbeauftragte genießt Sonderkündigungsschutz, den wir bereits auf unserem Blog vorgestellt haben. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber einen Abfallbeauftragten freiwillig bestellt, ohne hierzu gesetzlich…