Abfindung statt Rente – BGH zum Abfindungsverbot nach § 3 BetrAVG

Nach § 3 BetrAVG ist es  Arbeitgebern und Arbeitnehmern untersagt, Versorgungsanwartschaften und laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vorzeitig zu kapitalisieren und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses „en bloc“ als Abfindung an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Ob und inwieweit dieses Abfindungsverbot zwingend auch für Organe einer Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH-Geschäftsführer) gilt, war durch die Rechtsprechung bislang nur in Ansätzen geklärt. Eine neue Entscheidung des BGH vom 23.5.2017 (Az. II…