Aufsichtsräte sind bei ihrer Tätigkeit mit zunehmend komplexen und haftungsträchtigen Auf-gaben befasst, insbesondere im Verhältnis zum Vorstand. Dies umfasst:
- Die Gestaltung des Vorstandsvergütungssystems (§ 87a AktG) und die Erstellung des Vergütungsberichts.
- Die Festlegung von Zielvorgaben und KPIs.
- Die Gestaltung und Verhandlung der Vorstandanstellungsverträge.
- Die Abberufung von Vorständen und die Beendigung von Anstellungsverträgen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
- Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einschließlich D&O-Versicherungsthemen.
Wir stehen Aufsichtsräten und Inhouse-Counseln bei allen damit verbundenen Fragen mit Rat und Tat zur Seite – sowohl beratend und gestaltend als auch in außergerichtlichen Verhandlungen und in Prozessen. Dabei kommt uns unsere umfangreiche Erfahrung aus der Beratungspraxis zugute: Wir sind nicht nur mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben (z.B. des Aktienrechts, der Institutsvergütungsverordnung, des Deutschen Corporate Governance Kodex und des Dienstvertragsrechts) bestens vertraut, sondern auch mit Marktstandards und Best Practice-Beispielen. Aktuelle nationale und internationale Entwicklungen des rechtlichen Rahmens und der Unternehmenspraxis begleiten wir von Anfang an und fortlaufend.