Die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland ist einzigartig: Keine andere Rechtsordnung sieht eine so weitgehende Vertretung und Beteiligung von Arbeitnehmern auf Unternehmensebene – in der Regel im Aufsichtsrat – vor. Die gesetzlichen Regelungen sind unübersichtlich und komplex. (Noch) bestehende Gestaltungsspielräume für Unternehmen könnten durch geplante Gesetzesvorhaben der Ampelkoalition, u.a. zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des Drittelbeteiligungsgesetzes, weiter reduziert werden. Bereits Anfang 2023 sind einige Neuregelungen in Kraft getreten, die im Fall von grenzüberschreitenden Umwandlungen Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auslösen und bestehende Mitbestimmungsrechte dauerhaft sichern oder sogar vervielfältigen. Wir informieren über aktuelle Entwicklungen und unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Unternehmensmitbestimmung, z.B. bei der Optimierung von Gesellschaftsstrukturen oder der Durchführung von Statusverfahren und Aufsichtsratswahlen.