Am 1.1.2016 ist das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung“ in Kraft getreten. Was so unscheinbar klingt, ist durchaus als historisch zu bezeichnen. Denn mit dem Gesetz wird der berufsrechtliche Status des Syndikusrechtsanwalts erstmals kodifiziert. Was macht nun den „neuen“ Syndikus (-rechtsanwalt) aus und welche Fragestellungen ergeben sich im Hinblick auf die vertragliche und tatsächliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse von…