Gute Nachrichten für das späte Glück: BAG bestätigt strenge Anforderungen an Spätehen- und Mindestehedauerklauseln

Die Attraktivität betrieblicher Versorgungssysteme steigt signifikant, wenn sie neben den üblichen Altersrenten auch eine Hinterbliebenenversorgung vorsehen, beispielsweise durch die Zusage einer Witwen-/Witwerrente für den Fall des Todes des eigentlichen Versorgungsempfängers. Gleichzeitig erhöht sich damit aber auch das Missbrauchsrisiko. Es ist nicht auszuschließen, dass Ehen – insbesondere in einer späten Lebensphase – mit dem primären Zweck geschlossen werden, dem Partner eine Versorgung zu verschaffen. Arbeitgeber versuchen…