Die nachhaltige Weigerung erheblicher Teile der Belegschaft, mit einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Arbeitnehmer nach verbüßter Haftstrafe zusammenzuarbeiten, kann nach wiederholten Arbeitsniederlegungen von Kollegen den Ausspruch einer sog. „Druckkündigung“ durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Eine solche Druckkündigung eines verurteilten Kinderschänders ist rechtmäßig; das hat das LAG Bremen mit Urteil vom 17.06.2015 (Az. 3 Sa 129/14) entschieden. Wie ist die Entscheidung zu bewerten? Die Entscheidung des LAG Bremen…
Bestimmte Social Media-Plattformen – allen voran Facebook – werden vornehmlich im privaten Umfeld genutzt. Dies verleitet mit einiger Häufigkeit auch Arbeitnehmer dazu, in einem öffentlichen oder halböffentlichen Umfeld Aussagen oder Bilder zu posten, deren Tragweite für Job und Karriere teilweise erheblich sein kann. Einige besonders plakative Fälle sind hierzu in diesem Jahr durch die Medien gegangen. Häufig genug herrscht jedoch auf Arbeitgeberseite noch eine große…