In der Vergangenheit haben Wechsel der politischen Mehrheiten in Nordrhein-Westfalen tiefgreifende Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NRW) nach sich gezogen. Dienststellenleitungen und Personalräte warten gespannt, ob auch der jüngste Regierungswechsel erneut zu einer grundlegenden Umgestaltung des Personalvertretungsrechts führen wird. Der Koalitionsvertrag der neuen CDU/FDP-Landesregierung deutet jedoch nicht in diese Richtung. Hin und her im Personalvertretungsrecht Im Jahr 2007 hatte die damalige CDU/FDP-Mehrheit im Düsseldorfer Landtag das…