(Sonder-)Kündigungsschutz ist ein weites Feld und stellt Arbeitgeber oftmals vor scheinbar unüberwindbare Hürden. Für den allgemeinen Kündigungsschutz, d.h. für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, sind Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit entscheidend. Besonderer Kündigungsschutz folgt in der Regel aus persönlichen Umständen des Arbeitnehmers, wie z.B. einer Schwerbehinderung oder einer Schwangerschaft. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über den allgemeinen, tariflichen, betrieblichen und gesetzlichen (Sonder-)Kündigungsschutz und bestehende Ausnahmen geben. Anwendbarkeit…
Ein in der Praxis verbreiteter Rechtsirrtum ist, dass ein Arbeitnehmer während einer Elternzeit, in der er keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und das Arbeitsverhältnis entsprechend ruht, automatisch keinen Urlaubsanspruch erwirbt. Das böse Erwachen kommt spätestens dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Elternzeit endet und der Arbeitnehmer einen Urlaubsabgeltungsanspruch gegen den Arbeitgeber geltend macht. Dies kann der Arbeitgeber verhindern, indem er von der in § 17…
Zwei wichtige neue politische Entwicklungen auf europäischer Ebene werden höchstwahrscheinlich auch bald die deutsche Arbeitswelt beeinflussen: Die europäischen Institutionen konnten sich auf eine neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und die Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde einigen. Welche Auswirkungen diese beiden (bisher noch vorläufigen) Entscheidungen der EU vor allem in Deutschland haben werden, haben wir in diesem Blogbeitrag für…
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und das Thema „Work-Life-Balance“ sind seit Jahren ein Dauerbrenner im politischen Diskurs. Stetig werden immer neue Ideen in Gesetzesform gegossen und die neuen Möglichkeiten von zahlreichen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmern dankend in Anspruch genommen. Was für die Lebensplanung des Einzelnen ein Segen sein kann, ist für die Personaleinsatzplanung von Unternehmen oftmals eine erhebliche Herausforderung. Vor eine solche sehen sich Arbeitgeber…
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Elternzeit verlangt worden ist, und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen (§ 18 Abs. 1 S. 1, 3 BEEG). Ein Arbeitnehmer in Elternzeit ist also grundsätzlich unkündbar; weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Änderungskündigung können wirksam ausgesprochen werden. Hiervon schafft aber § 18 Abs. 1 S. 4 BEEG eine Ausnahme:…
Wir hatten an dieser Stelle bereits darüber berichtet, dass Arbeitgeber die Möglichkeit haben, zum Zwecke der Elternzeitvertretung frühzeitig einen entsprechend befristeten Arbeitsvertrag mit einer Ersatzkraft abzuschließen. Nach Ansicht des BAG ist dies bereits dann möglich, wenn der Arbeitnehmer nur ankündigt, zu einem späteren Zeitpunkt in Elternzeit gehen zu wollen. Ein ausdrückliches Verlangen ist nicht erforderlich. Doch was passiert, wenn der in Elternzeit befindliche Arbeitnehmer später…
Auch während der Elternzeit kann und darf gearbeitet werden. Viele Mitarbeiter nutzen diese Möglichkeit für einen gleitenden beruflichen Wiedereinstieg nach der Abwesenheit. Besonderer Beliebtheit erfreut sich das Modell einer zunächst vollständigen – meist einjährigen – Abwesenheit und einer sich daran anschließenden Elternteilzeit. Arbeitgebern kommt die Rückkehr des Mitarbeiters in Elternteilzeit jedoch nicht immer gelegen. Denn während der Abwesenheit des „Elternzeitlers“ kann sich in einem Betrieb…