Wenn sich Unternehmen und Mitarbeitende einvernehmlich trennen wollen, ist der Aufhebungsvertrag oft das Mittel der Wahl. Klar geregelt, schnell umsetzbar, kein Streit über Kündigungsgründe. Doch Vorsicht: Wer im Vertrag ein zu spätes Beendigungsdatum festlegt, läuft Gefahr, das Gegenteil dessen zu erreichen, was eigentlich beabsichtigt war – nämlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nicht selten wünschen sich Arbeitnehmer – sei es im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder auch…










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