Im Einigungsstellenverfahren kommt dem Einigungsstellenvorsitzenden sowohl im Hinblick auf seine schlichtende als auch streitentscheidende Funktion eine Schlüsselrolle zu. Doch was passiert, wenn die Betriebsparteien im laufenden Einigungsstellenverfahren feststellen, dass sie mit dem Vorsitzenden nicht zurechtkommen? Wir zeigen auf, welche Optionen Betriebsparteien haben, mit unliebsamen Einigungsstellenvorsitzenden umzugehen. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat insbesondere in Angelegenheiten, die der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, nicht einigen, kann ein…