Neues zur verspäteten Zielvorgabe: Ohne Anreiz zahlt der Arbeitgeber im Zweifel voll

Die Vereinbarung einer variablen Vergütung auf Basis von Zielvorgaben bleibt ein beliebtes Mittel zum Leistungsanreiz. Dabei können individuelle Ziele, Unternehmensziele oder eine Kombination aus beidem zur Bestimmung einer erfolgsabhängigen Vergütung herangezogen werden. Nicht nur im „angespannten“ Arbeitsverhältnis können unterbliebene und verspätete Zielvorgaben zu Streitigkeiten führen. Bei unterbliebener Zielvorgabe bietet die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits eine gute Orientierung. Bei der Diskussion um die Folgen einer verspäteten Zielvorgabe…