In unserem Podcast „7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)“ präsentieren wir Ihnen in nur sieben Minuten die neuesten Themen aus dem Arbeitsrecht im Nachrichtenformat.
In dieser Episode geht es um:
1. Befristete Verträge und Abstiegsklauseln im Profifußball
Passend zum Start der Bundesliga-Saison geht es zunächst um die arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Profifußballs. Befristete Arbeitsverträge sind dort üblich und können wegen der Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt sein. Die Folge erläutert, warum dieser Befristungsgrund bei Profispielern anerkannt ist und nach aktueller Rechtsprechung auch bei Trainern und Co-Trainern eine Rolle spielen kann. Außerdem geht es um die Wirksamkeit von Abstiegsklauseln. Diese sehen häufig vor, dass das Arbeitsverhältnis beim sportlichen Abstieg endet und unterliegen damit den strengen Anforderungen des Befristungsrechts. Für Arbeitgeber kommt es insbesondere auf Schriftform, Bestimmtheit und einen tragfähigen Sachgrund an. Je geringer der Einfluss des Beschäftigten auf den sportlichen Erfolg ist, desto kritischer kann die Wirksamkeit einer solchen Klausel sein.
2. Diskriminierende Bewerbungsabsage: Wie lange kann Schadensersatz verlangt werden?
Im zweiten Teil geht es um eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. September 2026 zum materiellen Schadensersatz nach einer diskriminierenden Bewerbungsabsage. Das BAG stellt klar, dass bei einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren grundsätzlich auch längerfristige Verdienstausfälle ersatzfähig sein können und hierfür keine pauschale Haftungsobergrenze besteht. Gleichzeitig läuft die Haftung nicht unbegrenzt fort. Nimmt der abgelehnte Bewerber später eine seiner Qualifikation entsprechende und dauerhaft verfestigte Tätigkeit auf, kann dadurch der Kausalzusammenhang zur ursprünglichen Benachteiligung enden. Für Arbeitgeber bleibt trotzdem entscheidend, Auswahlentscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren, Stellenanzeigen sorgfältig zu formulieren und bei Schadensersatzforderungen genau zu prüfen, ob spätere Einkommensunterschiede noch auf die ursprüngliche Ablehnung zurückzuführen sind.
3. IT-Betriebsordnung: Klare Regeln für digitale Arbeitsmittel
Zudem stehen IT-Betriebsordnungen als Instrument für mehr Sicherheit im digitalen Arbeitsalltag im Fokus. Gerade in geopolitisch angespannten Zeiten können informelle Kommunikationswege, private Messenger-Dienste oder externe Speichermedien erhebliche Risiken für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten schaffen. Die Folge zeigt, warum klare Vorgaben zur privaten Nutzung von Internet und E-Mail, zu Messenger-Diensten auf Dienstgeräten sowie zum Umgang mit USB-Ports, externen Festplatten oder Bluetooth-Verbindungen wichtig sind. Neben technischen Schutzmaßnahmen braucht es verbindliche Verhaltensregeln. Zugleich ist die Mitbestimmung zu beachten, da viele Regelungen das Verhalten von Beschäftigten betreffen oder technische Kontrollmöglichkeiten eröffnen. Ein tragfähiges Sicherheitskonzept sollte daher Sicherheitsinteressen und Beschäftigtenschutz ausgewogen miteinander verbinden.
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