In unserem Podcast „7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)“ präsentieren wir Ihnen in nur sieben Minuten die neuesten Themen aus dem Arbeitsrecht im Nachrichtenformat.
In dieser Episode geht es um:
1. Elternteilzeit im Eilverfahren
Lehnt der Arbeitgeber einen Elternteilzeit-Antrag ab, versuchen Beschäftigte mitunter, die Elternteilzeit im einstweiligen Rechtsschutz durchzusetzen. Dafür muss eine besondere Eilbedürftigkeit vorgetragen werden. Die Beschäftigten müssen konkrete Gründe darlegen, weshalb ein Abwarten des regulären Klageverfahrens unzumutbar wäre.
2. Kündigungsschutz bei mehreren Elternzeitabschnitten
Elternzeit kann auf mehrere Zeiträume verteilt werden. Doch wann greift in diesem Fall der besondere Kündigungsschutz? Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass die sogenannte Vorwirkung des Kündigungsschutzes vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt erneut einsetzt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Elternzeitabschnitte in einem gemeinsamen Antrag oder in mehreren getrennten Anträgen geltend gemacht wurden. Auch eine laufende Probezeit ändert daran nichts. Arbeitgeber sollten daher sämtliche beantragten Elternzeitabschnitte und die jeweils vorgelagerten Schutzfristen sorgfältig in ihrer Personalplanung berücksichtigen.
3. Arbeitsrechtliche Herausforderungen in geopolitischen Krisenzeiten: Teil 11 unserer Podcast-Sonderreihe
Nach dem Mitarbeiterscreening in Teil 1, Alternativen zur Kurzarbeit in Teil 2, Vergütungsrechtlichen Stellschrauben in Teil 3, Kostensenkung durch Vermeidung tariflicher Vorgaben in Teil 4, Personalabbau trotz oder nach Kurzarbeit in Teil 5, dem Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen in Teil 6, Politischen Meinungsäußerungen im Unternehmen in Teil 7, Verdeckten Cyberbedrohungen im internationalen IT-Recruiting in Teil 8, Verschlechternden Betriebsvereinbarungen in Teil 9 und Mobile Arbeit im Ausland in Teil 10 widmen wir uns in Teil 11 den Themen Elternteilzeit, Kündigungsschutz bei gestaffelter Elternzeit und Betriebsvereinbarungen zu Cyberangriffen. Ein Cyberangriff ist nicht nur ein technischer Sicherheitsvorfall. Häufig stellen sich im Rahmen der Aufarbeitung des Vorfalls auch Fragen, die die betriebliche Ordnung, die Arbeitsorganisation und den Einsatz technischer Einrichtungen betreffen. Damit sind üblicherweise Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berührt. Eine Betriebsvereinbarung zur Cyber Incident Response kann Zuständigkeiten, Entscheidungswege und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, IT, Datenschutz und Betriebsrat für den Krisenfall verbindlich regeln.
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