open search
close
Compliance Neueste Beiträge Vergütung

Bewerbungsverfahren dokumentieren: Formalismus oder Haftungsschutz? Warum Arbeitgeber jetzt genauer hinschauen müssen

Die Entgelttransparenzrichtlinie („ETRL“) verpflichtet Arbeitgeber schon im Bewerbungsverfahren. Fehler haben weitreichende Folgen. Arbeitgeber sollten daher den Ablauf des Bewerbungsverfahrens und insbesondere die geführten Gehaltsverhandlungen standardisiert dokumentieren. Das gilt unabhängig davon, ob der Bewerber eingestellt worden ist oder nicht. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Hintergrund: Warum Dokumentation im Bewerbungsverfahren wichtig wird

Die ETRL will typische Ungleichgewichte des Bewerbungsverfahrens zugunsten der Bewerber korrigieren: Bewerber müssen künftig schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses transparente Informationen über das Gehalt erhalten. Diese Informationen sollen Bewerber in die Lage versetzen, fundierte und transparente Verhandlungen über ihr Entgelt zu führen.

Dazu legt Art. 5 ETRL dem Unternehmen einerseits Auskunftspflichten auf. Darüber hinaus verbiete er dem Arbeitgeber, sich nach dem bisherigen Gehalt des Bewerbers zu erkundigen.

Kann der Arbeitgeber nicht beweisen, dass er im Bewerbungsverfahren die Vorgaben der ETRL eingehalten hat, drohen unter anderem Schadensersatzansprüche abgelehnter Bewerber und Bußgelder.

Das bedeutet: Eine vollständige Dokumentation des Bewerbungsverfahrens ist das zentrale Verteidigungsinstrument für Arbeitgeber.

Inhalt der Dokumentation

Die Dokumentation muss Angaben insbesondere zu folgenden Aspekten enthalten:

  • welches Einstiegsentgelt für die Stelle vorgesehen war;
  • warum ein Bewerber ein bestimmtes Gehalt erhalten hat;
  • welche objektiven Kriterien maßgeblich waren (z. B. Erfahrung, Verantwortung, Marktumfeld);
  • wann die Vergütungsinformation offengelegt wurde;
  • dass keine Fragen zur bisherigen Gehaltsentwicklung gestellt wurden;
  • ob der Bewerber ungefragte Angaben zu seiner Gehaltsentwicklung gemacht hat – oder eben nicht.

Das gilt auch – und gerade – bei überdurchschnittlichen Einstiegsgehältern. Sie können zu nicht rechtfertigbaren Vergütungsdifferenzen führen. Ohne entsprechende Dokumentation entstehen Sollbruchstellen im Entgeltgefüge.

Warnsignal für Arbeitgeber: Wenn Dokumentation zu aufwendig erscheint

Viele Unternehmen empfinden die Anforderungen als lästige Bürokratie. Das ist trügerisch. Denn wenn eine saubere Dokumentation praktisch nicht möglich ist, deutet das häufig auf ein tiefer liegendes Problem hin: inkonsistente Einstellungsprozesse oder sogar nicht belastbare Vergütungsstrukturen.

Genau hier sollten Arbeitgeber ansetzen: Von der Analyse bestehender Vergütungssysteme bis zur Einführung praxistauglicher Dokumentationsprozesse.

Praxishinweis: Prozesse prüfen – und anpassen

Arbeitgeber sollten sich spätestens jetzt fragen:

  • Wie dokumentieren wir Bewerbungsprozesse bislang?
  • Ist unser Bewerbungsprozess standardisiert genug, um überhaupt hinreichend dokumentiert zu werden?
  • Können wir Gehaltsentscheidungen objektiv erklären – auch Jahre später?
  • Wissen unsere Führungskräfte und HR‑Teams, was sie im Bewerbungsverfahren fragen dürfen und was nicht?

Dokumentation ist kein Selbstzweck, sondern ein zentrale Element zum Schutz vor Haftung.

Dr. Peter Körlings

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Principal Counsel
Peter Körlings berät Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dazu zählt insbesondere die Begleitung von Restrukturierungen und M&A-Transaktionen im nationalen und internationalen Kontext. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden daneben die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten und Verhandlungen von Kollektivvereinbarungen. Er unterstützt Unternehmen und Führungskräfte bei Abschluss und Beendigung von Dienstverträgen sowie bei der Gestaltung von RSUs/LTIs/STIs. Darüber hinaus verfügt er über vielfältige Erfahrungen bei Compliance-Untersuchungen und in den Bereichen Digitalisierung (Arbeitsrecht 4.0) und Diversity. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung".
Verwandte Beiträge
Neueste Beiträge Vergütung

Vergütungssysteme im Wandel: Welche Rolle der EU AI-Act künftig für HR spielt

Vergütung ist längst mehr als eine betriebswirtschaftliche Steuerungsgröße. Sie ist Gegenstand zunehmender Regulierung – und steht aktuell gleich mehrfach im Fokus europäischer Gesetzgebung. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) wird die Vergütung selbst stärker reguliert: Transparenz, Gleichbehandlung und Berichtspflichten rücken in den Mittelpunkt. Parallel dazu etabliert der EU AI-Act (Verordnung (EU) 2024/1689) einen neuen Rechtsrahmen – allerdings mit einem anderen Ansatz: Er reguliert nicht die…
Compliance Neueste Beiträge Vergütung

Keine pünktliche ETRL-Umsetzung in Deutschland – Was gilt ab 7. Juni 2026?

Die letzte Hoffnung auf ein rechtzeitiges Umsetzungsgesetz ist wohl endgültig gestorben. Der für die Frühjahrstagung der DGFP angekündigte Auftritt des zuständigen Ministeriums mit einem ersten Entwurf ist an mangelnder Ressortabstimmung gescheitert. Und auch wenn das Thema nun für den 27. Mai 2026 auf der Themenliste des Bundeskabinetts stehen soll: Bis zum Umsetzungsstichtag 7. Juni wird kein Umsetzungsgesetz in Kraft treten können. Viele Unternehmen unterschätzen die…
Arbeitsschutz Compliance Denmark Internationales Arbeitsrecht Neueste Beiträge

Denmark’s 2025/2026 legislative programme: A quiet omission on EU pay transparency

In the normal way, the Danish Government has published its legislative programme for the parliamentary year 2025/2026. Below we have listed the bills relevant to employment law. Surprisingly, there currently seems to be no plan to implement the EU Pay Transparency Directive. Denmark’s 2025/2026 legislative programme Supplementary provisions to the AI Act – The Government will introduce a bill aimed at ensuring effective enforcement of the…
Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.
Jetzt anmelden und informiert bleiben.

 

Die Abmeldung ist jederzeit möglich.