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Qualifizierung als Alternative zum Personalabbau: Chancen für Unternehmen und Arbeitnehmer

In Zeiten, in denen sich Unternehmen praktisch im Dauerumbruch befinden – sei es wegen Transformation und Digitalisierung, geopolitischer Unsicherheiten oder stetig wachsendem Kostendruck –, liest man fast täglich von anstehenden Restrukturierungen. Diese Prozesse gehen oft Hand in Hand mit Stellenabbau und damit dem Verlust wertvoller Mitarbeiter. Gleichzeitig spitzen sich Fachkräftemangel, die gesellschaftliche Erwartung an nachhaltiges Wirtschaften und die Regulierung im Bereich „Human Capital Management“ weiter zu. Das wirft die Frage auf, ob sich Qualifizierung nicht als eine sinnvolle Alternative zur klassischen Kündigung nutzen lässt – nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht.

Vorausschauende Personalplanung als Baustein

Der Arbeitsmarkt steht unter erheblichem Veränderungsdruck: Technologische Entwicklungen, wie Automatisierung, Künstliche Intelligenz und digitale Prozesse, verändern die Art und Weise, wie gearbeitet wird, branchenübergreifend. Nicht nur Produktion, sondern zunehmend auch Dienstleistungs- und Wissenssektoren sind betroffen. Zugleich führt der Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu neuen Anforderungen an Qualifikationen, während der demografische Rückgang den Fachkräftebedarf weiter verschärft. Auch regulatorisch hat sich der Rahmen verschärft: Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464, CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind vor allem große, kapitalmarktorientierte Unternehmen seit 2024 verpflichtet, umfassend über ihre Personalstrategie zu berichten und u.a. offenzulegen, wie Weiterbildung, Qualifizierung und berufliche Entwicklung organisiert und mit der Unternehmensstrategie verzahnt sind.

In diesem Umfeld gewinnt Qualifizierung auch im Rahmen von Restrukturierungen an Bedeutung. Sie kann klassische Maßnahmen wie Stellenabbau sinnvoll ergänzen, etwa durch frühzeitige Weiterentwicklung vorhandener Kompetenzen. Eine vorausschauende Personalplanung, die den aktuellen Personalbestand und künftige Anforderungen im Blick hat, ermöglicht es, Weiterbildungsbedarfe frühzeitig zu erkennen. Dabei wird nicht nur die Anzahl der benötigten Fachkräfte bestimmt, sondern auch Zeitpunkt und Einsatzort für die neuen Aufgaben geplant. Die Ergebnisse werden mit der Belegschaft abgeglichen, um passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Hier setzt die betriebliche Mitbestimmung an: Gemäß § 96 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht, vom Arbeitgeber die Ermittlung und Vorlage des beruflichen Weiterbildungsbedarfs zu verlangen. Zudem kann er – notfalls über die Einigungsstelle – durchsetzen, dass entsprechende Bildungsmaßnahmen vereinbart werden. Bei strukturell bedingten Weiterbildungsbedarfen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, frühzeitig staatliche Förderprogramme in Anspruch zu nehmen, wie im Weiteren noch erläutert wird.

Qualifizierungsvereinbarungen

Entsteht ein so erheblicher struktureller Veränderungsbedarf, dass eine Betriebsänderung unvermeidlich wird, etwa durch Standortverlagerungen, die Einführung neuer Fertigungsmethoden oder Personalabbau, führt dies in mitbestimmungspflichtigen Betrieben in der Regel zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. Häufig werden auch gesonderte Betriebsvereinbarungen zu Qualifizierungsmaßnahmen abgeschlossen, die umgangssprachlich als „Qualifizierungssozialplan“ bezeichnet werden. Solche Vereinbarungen finden oft mehr Akzeptanz bei den Arbeitnehmern als einseitig implementierte Weiterbildungsmaßnahmen. Typische Regelungskomplexe umfassen u.a. die Ermittlung und Festlegung von Qualifizierungsbedarfen sowie die Definition der zu ergreifenden Maßnahmen und angestrebten Weiterbildungsziele, den Teilnehmerkreis und die Berechtigten, die Finanzierung der Maßnahmen, die Organisation der Arbeitsleistung während der Qualifizierungsphase, die Laufzeit der Vereinbarung sowie die Konsequenzen im Hinblick auf Nachteilsausgleichsregelungen im Sozialplan oder freiwilligen Programmen. Ein detaillierterer Überblick zu sog. Qualifizierungsbetrieben findet sich in unserem Blogbeitrag vom 10. Januar 2019.

Weitere Qualifizierungsmaßnahmen und Instrumente zur Förderung

Unternehmen können heute auf eine Vielzahl interner und externer Weiterbildungsangebote zurückgreifen: von praxisnahen Workshops vor Ort über digitale E-Learning-Module, bis hin zu berufsbegleitenden Studiengängen. Staatliche Programme wie „WeGebAU“ der Bundesagentur für Arbeit können gezielt unterstützen – insbesondere bei der Qualifizierung älterer oder formal geringer qualifizierter Beschäftigter. Ergänzend stehen inzwischen verschiedene gesetzliche Förderinstrumente zur Verfügung, die Unternehmen finanziell entlasten können und zunehmend an Bedeutung gewinnen:

  • Das Qualifizierungschancengesetz aus 2019 ermöglicht Zuschüsse zu Weiterbildungs- und Lohnnebenkosten, u.a. die Weiterbildung oder der Berufsabschluss nicht jünger als zwei Jahre ist und die Qualifizierung von zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt werden. Eine höhere Förderquote ist möglich, wenn Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zur Weiterbildung bestehen.
  • Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz und Beschäftigungssicherungsgesetz (2020) wurden die Fördermöglichkeiten erhöht und Zugangsbedingungen erleichtert, etwa durch niedrigere Mindestdauer der Weiterbildungen (120 statt 160 Stunden), eine einfachere Antragsstellung und Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit.
  • Weiterbildungsgesetz (2024) mit Qualifizierungsgeld: Neu eingeführt wurde ein Entgeltersatz für Beschäftigte, die sich wegen eines Strukturwandels qualifizieren (bis zu 67 % des Nettoentgelts). Voraussetzungen sind ein dokumentierter Qualifizierungsbedarf in der Belegschaft und eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden bei zertifizierten Anbietern.

Diese Förderinstrumente bilden einen wirtschaftlichen Hebel, der es Unternehmen erleichtert, in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu investieren und so die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Fazit

Qualifizierung kann mehr sein als nur ein Mittel zur Personalentwicklung – sie ist ein zukunftsgerichteter Baustein moderner Restrukturierung. Unternehmen, die frühzeitig planen, gesetzliche Fördermöglichkeiten nutzen und die Mitbestimmung einbinden, schaffen nicht nur Alternativen zum Stellenabbau, sondern sichern zugleich Know-how und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig gilt es, realistisch zu bleiben: Nicht alle Arbeitnehmer lassen sich weiterqualifizieren – sei es aus fachlichen oder persönlichen Gründen. Qualifizierungsmaßnahmen ersetzen daher keinen Sozialplan, können ihn aber sinnvoll ergänzen. Inwiefern dies gelingt, hängt wesentlich vom Konzept, der Kommunikation und der Akzeptanz in der Belegschaft ab.

Lisa Lösch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Counsel
Lisa Lösch berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein besonderer Fokus ihrer Tätigkeit liegt auf der laufenden arbeitsrechtlichen Betreuung von Unternehmen sowie auf der Prozessführung, insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzes. Darüber hinaus begleitet sie Arbeitgeber bei Unternehmenstransaktionen – einschließlich der arbeitsrechtlichen Integration – sowie bei Restrukturierungen und der Harmonisierung von Arbeitsbedingungen. Lisa Lösch ist Mitglied der internationalen Ius Laboris Allianz und der Pay and Benefit Expert Group.
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