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Betriebliche Altersversorgung zur Mitarbeiterbindung

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In Zeiten des Fachkräftemangels ist es Unternehmen daran gelegen, die angestellten Arbeitnehmer zu halten. Eine hohe Vergütung allein reicht meist nicht aus, um für die Arbeitnehmer attraktiv zu sein. Vielmehr ist ein Gesamtpaket an Maßnahmen erforderlich. Dazu kann auch das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung dienen.

Betriebliche Altersversorgung als Bindemittel

Aufgrund des demographischen Wandels und der Inflation wird die gesetzliche Rente für die meisten Arbeitnehmer nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Vielmehr bedarf es einer weiteren Vorsorge. Diese kann sowohl privat durch die Arbeitnehmer selbst erfolgen, als auch mittels betrieblicher Altersversorgung. Letztere Option bietet den Vorteil, dass sich die Arbeitgeber an der Kostenlast beteiligen. Diese Beteiligung stellt ein „Benefit“ dar, dass die Arbeitgeber für die Mitarbeiterbindung nutzen können.

Für die Studie „Future of Pensions” wurden sowohl Unternehmensvertreter als auch Arbeitnehmer nach der Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung befragt. 37 Prozent der befragten Arbeitnehmer gaben an, dass sie sich aufgrund der betrieblichen Altersversorgung für das derzeitige Unternehmen entschieden haben. Und für sogar 50 Prozent stellt die betriebliche Altersversorgung ein Argument dafür dar, bei ihrem bisherigen Arbeitgeber zu bleiben. Diese Angaben zeigen deutlich, dass die betriebliche Altersversorgung als Bindemittel nicht zu unterschätzen ist.

Aktive Kommunikation durch die Arbeitgeber

Sofern bei Arbeitgebern nicht bereits aufgrund einer tariflichen Bindung eine betriebliche Altersversorgung besteht, können diese die betriebliche Altersversorgung als Werbung für das eigene Unternehmen nutzen und dadurch potentielle Arbeitnehmer gewinnen aber auch bestehende Arbeitnehmer halten. Durch eine aktive Kommunikation bringen Arbeitgeber zum Ausdruck, dass ihnen die Vorsorge für ihre Mitarbeiter wichtig ist und über die bloße Beschäftigung hinausgeht.

Eine aktive Kommunikation birgt aber auch den Vorteil, dass Arbeitgeber inhaltlich über die Thematik betriebliche Altersversorgung aufklären können. Bestehende Wissenslücken bei Arbeitnehmern können so geschlossen werden. Gleichzeitig können die Arbeitgeber aber auf diesem Wege wiederum zum Ausdruck bringen, dass sie sich um die Arbeitnehmer kümmern.

Aktive Gestaltung durch die Arbeitgeber

Neben der Kommunikation als Eigenwerbung für das Unternehmen können die Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung auch aktiv gestalten und dadurch maßgeblichen Einfluss auf die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung nehmen. Arbeitgeber können unter anderem den passenden Versorgungsträger auswählen oder freiwillige finanzielle Zuschüsse festlegen. Den Arbeitgebern obliegt letztlich auch die Entscheidung darüber, ob er weitere Leistungen integrieren möchte. So können Arbeitgeber bspw. zusätzliche Leistungen wie eine Hinterbliebenenversorgung oder einen Berufsunfähigkeitenschutz mit aufnehmen. Durch eine attraktive Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung können die Arbeitgeber ihre eigene Attraktivität erhöhen.

Informationspflichten

Sofern Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung anbieten wollen, müssen sie ihre gesetzlichen Informationspflichten beachten. Diese ergeben sich aus dem Betriebsrentengesetz, dem Nachweisgesetz und aktuellen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts. Dadurch soll den Arbeitnehmern eine vollständige Entscheidungsgrundlage geboten werden, damit sie fundiert über das Angebot entscheiden können. Die Betriebe müssen neue Arbeitnehmer zu Beginn ihrer Tätigkeit über das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung schriftlich informieren.

Fazit

Die betriebliche Altersversorgung bietet eine gute Möglichkeit, die Attraktivität eines Arbeitgebers zu steigern. Durch ein gutes Angebot können sich diese von anderen Arbeitgebern abheben. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es sinnvoll, langjährige und gute Arbeitnehmer weiter an das Unternehmen zu binden. Arbeitgeber sollten daher die Möglichkeiten, die sich durch eine betriebliche Altersversorgung ergeben, nicht entgehen lassen.

Dr. Benedikt Fink

Rechtsanwalt

Associate
Dr. Benedikt Fink berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben der Führung von Kündigungsrechtsstreitigkeiten berät er seine Mandanten im Bereich des Betriebsverfassungsrechts sowie in der Vertragsgestaltung.
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