In unserem Podcast „7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)“ präsentieren wir Ihnen in nur sieben Minuten die neuesten Themen aus dem Arbeitsrecht im Nachrichtenformat.
Ob Sie CEO, Top-Managerin oder HR-Profi sind – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die die Arbeitswelt heute bewegen. Von aktuellen Gesetzgebungen bis zu strategischen Überlegungen im Personalmanagement, unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte bringen ihre Expertise direkt zu Ihnen.
In Episode 52 behandeln wir folgende Themen:
Teilkrankschreibung als Heilmittel gegen den hohen Krankenstand?
Es ist ein kontrovers diskutiertes Konzept: Der Expertenrat der Bundesregierung schlägt vor, Teilkrankschreibungen als sogenannte „abgestufte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“ einzuführen. Die Idee: Wer nicht hundertprozentig gesund ist, könnte zumindest im gesundheitlich möglichen Umfang arbeiten, beispielsweise mobil oder mit geringerer Stundenzahl. Das klingt auf den ersten Blick vielversprechend, vieles ist hierbei allerdings noch ungeklärt. Wir erläutern, welche offenen Fragen das Konzept mit sich bringt.
Übermittlung personenbezogener Mitarbeiterdaten in die USA – unter Trump nicht mehr möglich?
US-Präsident Donald Trump legt die amerikanische Verfassung nach der sogenannten „Unitary Executive Theory“ aus. Danach besitzt der Präsident – sozusagen als „King of State“ – die uneingeschränkte Autorität über die gesamte Exekutive. Nach diesem Motto wird dort derzeit regiert – zuletzt wurden beispielsweise Zehntausende Mitarbeiter unterschiedlicher Behörden entlassen. Welche Auswirkungen können diese Entlassungen auch hierzulande auf Unternehmen haben, die personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter in die USA übermitteln?
BAG zum Verfall von virtuellen Aktienoptionen
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass „gevestete“ virtuelle Aktienoptionen bei Eigenkündigung nicht automatisch verfallen dürfen. Herkömmliche Regelungen, die Optionsrechte doppelt so schnell verfallen lassen oder bei vorzeitiger Kündigung entfallen, werden als unangemessen benachteiligend bewertet. Wir beleuchten, welche Auswirkungen dieses Urteil auf bestehende Optionspläne hat und welche Anpassungen Unternehmen in Betracht ziehen sollten.
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