open search
close
Neueste Beiträge

7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 34 ab sofort verfügbar!

Print Friendly, PDF & Email

In unserem Podcast „7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)“ präsentieren wir Ihnen in nur sieben Minuten die neuesten Themen aus dem Arbeitsrecht im Nachrichtenformat.

Ob Sie CEO, Top-Managerin oder HR-Profi sind – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die die Arbeitswelt heute bewegen. Von aktuellen Gesetzgebungen bis zu strategischen Überlegungen im Personalmanagement, unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte bringen ihre Expertise direkt zu Ihnen.

In Episode 34 behandeln wir diese Themen:

Streit um den Bonus – Von der Zielvereinbarung zur Zielvorgabe?
Leistungsabhängige Boni fördern die Mitarbeitermotivation und tragen oft zu besseren Unternehmensergebnissen bei. Die Festlegung der Ziele erfolgt dabei entweder durch eine Zielvereinbarung oder durch Zielvorgaben. Doch was passiert, wenn keine Einigung über eine Zielvereinbarung gelingt? Für diesen Fall enthalten Arbeitsverträge oft eine Klausel, wonach der Arbeitgeber dann auf eine Zielvorgabe umschwenken kann. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch entschieden, dass eine solche Regelung unzulässig ist. Welche Auswirkungen hat dies auf die Praxis?

Rufbereitschaft – Was zählt als Arbeitszeit?
Rufbereitschaft erlaubt Beschäftigten, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, erfordert aber Erreichbarkeit und zeitnahe Arbeitsaufnahme. Im Gegensatz dazu erfordert der Bereitschaftsdienst, dass Arbeitnehmer sich an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort aufhalten, um im Einsatzfall unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können. Entscheidend wird es bei der Abgrenzung im Einzelfall: Handelt es sich um Bereitschaftsdienst mit strengen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, oder lediglich um Rufbereitschaft? Die Abgrenzung ist auch für die Frage der Vergütungspflicht relevant. Wir klären auf.

Arbeitnehmerüberlassung im Konzern – Das Ende des Konzerprivilegs?
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 12. November 2024, dass das Konzernprivileg des AÜG nicht gilt, wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich zum Zweck der Überlassung eingestellt oder beschäftigt wird. HR-Verantwortliche sollten ihre internen Überlassungsmodelle daher genau überprüfen. Wir berichten über den konkreten Fall und geben wichtige Handlungsempfehlungen für Unternehmen.

Verpassen Sie keine Folge und abonnieren Sie unseren Podcast auf SpotifyApple Podcasts und Amazon Music. Darüber hinaus erscheinen die Folgen auch auf unserer Website.

Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.
Jetzt anmelden und informiert bleiben.

 

Die Abmeldung ist jederzeit möglich.