open search
close
Neueste Beiträge Unternehmensführung

„What Happens Next?“ – Arbeitsrechtliche Herausforderungen der Zukunftsplanung

Print Friendly, PDF & Email

In einer sich ständig verändernden Geschäftswelt ist es für Unternehmen unerlässlich, vorausschauend zu planen und Risiken zu bewerten. Dabei spielen sowohl interne als auch externe Faktoren eine entscheidende Rolle. Die Herausforderungen, denen sich Unternehmen heute gegenübersehen, sind vielfältig und komplex. Sie reichen von technologischen Veränderungen und Arbeitsmarkttrends bis hin zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten und dem Fachkräftemangel. Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Sie bietet zwar enorme Chancen zur Effizienz- und Produktivitätssteigerung, erfordert aber auch eine Anpassung der Geschäftsmodelle und Arbeitsprozesse. Ein wichtiger Baustein dieser Anpassung ist die Einbeziehung der Mitarbeitenden und die Schaffung passender betrieblicher Voraussetzungen.

Unternehmen müssen sich mit den rechtlichen, ethischen und sozialen Auswirkungen der KI auseinandersetzen und Strategien entwickeln, um diese Technologie verantwortungsvoll zu nutzen. Regulationsbedarf in dieser Hinsicht hat auch die EU erkannt und erst kürzlich die KI-Verordnung verabschiedet, die sich auf das Arbeitsrecht auswirken wird und von der auch Unternehmen profitieren sollen. Gerade der Arbeitsmarkt ist einem ständigen Wandel unterworfen – Trends wie die Digitalisierung, die Globalisierung und der demografische Wandel haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie wir arbeiten. Unternehmen müssen in der Lage sein, sich an diese Veränderungen anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Fachkräftemangel ist eine weitere Herausforderung, die Unternehmen in Deutschland zunehmend beschäftigt. Zwar hat die Politik jüngst das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ausgebaut. Jedoch wird sich die Wirkung nicht von heute auf morgen zeigen. Die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern wird schwieriger, insbesondere in technischen Berufen und in der Pflege. Unternehmen benötigen innovative Strategien, um Talente zu gewinnen und zu halten.

Unternehmensplanung: Der erste Schritt in die Zukunft

Die Unternehmensplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Finanzplanung und die operative Planung umfasst. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Ziele zu definieren, Ressourcen effizient zu nutzen und ihre Leistung zu verbessern. In diesem Rahmen sollten Unternehmen ihre Geschäftsmodelle an neue Technologien anpassen sowie flexible Arbeitsmodelle und robuste Finanzstrategien entwickeln. Dem Fachkräftemangel kann beispielsweise mit Investitionen in Aus- und Weiterbildung und attraktiven Arbeitsbedingungen begegnet werden. Die derzeitige Bundesregierung versucht durch die sog. „Wachstumsinitiative“ einen Beitrag zur Lösung der o.g. Herausforderungen zu leisten. Die Risikobewertung bleibt dabei ein zentraler Aspekt der Unternehmensführung und ein unverzichtbares Instrument zur Identifizierung und Bewertung potenzieller Gefahren für den Geschäftsbetrieb.

Mitarbeiterbeteiligung: Baustein zum Erfolg

Die Beteiligung der Mitarbeiter ist ein wichtiger Baustein, um die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der Implementierung von KI, Arbeitsmarkttrends und wirtschaftlichen Schwierigkeiten ergeben. Mitarbeitende sind der Kern eines jeden Unternehmens und ihre Einblicke und Erfahrungen sind von großem Wert. Bei der Implementierung von KI-Technologien können Mitarbeitende dazu beitragen, die praktischen Auswirkungen dieser Technologien auf die Arbeitsprozesse zu bewerten und Verbesserungsvorschläge machen. Im Zusammenhang mit der Bewältigung von Arbeitsmarkttrends können Mitarbeiter effektive Methoden zur Mitarbeiterbindung mitentwickeln, indem sie ihre Bedürfnisse und Erwartungen äußern. In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten können Mitarbeiter zur Lösungsfindung beitragen, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens aber auch die Arbeitszufriedenheit und -sicherheit zu gewährleisten. Durch die Beteiligung der Mitarbeitenden kann das Unternehmen also sicherstellen, dass ihre Strategien und Maßnahmen praxisnah, realistisch und effektiv sind.

Beteiligung von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss: Ein konstruktiver Ansatz

Die Beteiligung des Betriebsrats ist ebenfalls ein Faktor bei der Bewältigung der Herausforderungen. Durch das Mitbestimmungsrecht etwa bei der Einführung von IT-Systemen gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist arbeitgeberseitig regelmäßig die Beteiligung des Betriebsrats angezeigt. In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten kann der Betriebsrat dazu beitragen, dass Kurzarbeit eingeführt oder weitere Maßnahmen umgesetzt werden können, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, aber gleichzeitig Kosten zu sparen. Hier können Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 87, aber auch §§ 111, 112 BetrVG zu berücksichtigen sein.

Wenn es um wirtschaftliche Fragen geht, steht regelmäßig der Wirtschaftsausschuss vor der Tür. Nach § 106 BetrVG soll dieser wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer beraten. Er ist ein Hilfsorgan des Betriebsrats – oftmals aber bereits vor diesem vom Arbeitgeber zu informieren – und seine fehlende Beteiligung kann gerade bei Transformationsprozessen von Unternehmen zu erheblichen Verzögerungen führen.

Fazit

Die Bewältigung der verschiedenen Herausforderungen erfordert eine umfassende und vorausschauende Unternehmensplanung sowie eine gründliche Risikobewertung. Dabei kann die Einbeziehung aller hier genannten Beteiligten ein wichtiger Baustein sein. Die jeweiligen Akteure können wertvolle Perspektiven und Kompetenzen einbringen und dazu beitragen, effektive Strategien zu entwickeln und Risiken zu minimieren. In einer sich ständig verändernden Geschäftswelt ist ein konstruktiver und integrativer Ansatz sinnvoll, um sich an neue Gegebenheiten anzupassen und die Zukunft zu sichern. Vor allem in Unternehmen, in denen das Verhältnis zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat bislang eher angespannt ist, können die neuen Themen, wie die Integration von KI, eine Chance bieten, das Verhältnis der Beteiligten zu verbessern und künftig von den Vorteilen einer konstruktiven Zusammenarbeit zu profitieren.

Dieser Beitrag ist mit freundlicher Unterstützung von Hannah Böhm, Referendarin im Berliner Büro, entstanden.

Jakob Friedrich Krüger

Rechtsanwalt

Counsel
Jakob F. Krüger berät nationale und internationale Unternehmen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Vorbereitung von Kündigungen und anschließender Prozessführung. Zudem berät er Mandanten in der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie zu Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Jakob F. Krüger ist ein aktives Mitglied der International Practice Group für Data Privacy bei Ius Laboris, dem Zusammenschluss der international führenden Arbeitsrechtskanzleien, und berät häufig an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz, z.B. bei der Einführung von IT-Systemen. Aufgrund dieser Expertise ist er Mitglied der Fokusgruppe „Digitalisierung von Unternehmen“. Ferner unterstützt er die Entwicklung von Legal Tech Anwendungen als Mitglied des Innovation Teams.
Verwandte Beiträge
Kollektivarbeitsrecht Neueste Beiträge

Vollzeit, Teilzeit, Freistellung –Betriebsratsmitglieder richtig freistellen

Die richtige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern kann in der Praxis eine Herausforderung darstellen. Vor allem bei Teilzeitbeschäftigten stellen sich immer wieder Fragen zur genauen Berechnung des Freistellungsanspruchs. Wer Fehler vermeiden und rechtssicher agieren möchte, muss das Freistellungsvolumen richtig kalkulieren. Dabei ist die korrekte Freistellung nicht nur Kür, sondern Pflicht. Denn bei Fehlern kann schnell der Vorwurf der Benachteiligung oder der Begünstigung im Raum stehen. Wir zeigen,…
Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht Neueste Beiträge Unternehmensführung

Deutschland im Wandel – Was wirklich kommt: Die arbeitsrechtlichen Pläne der „GroKo“

Am 9. April 2025 wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgestellt – und mit ihm die konkreteren Pläne für die Arbeitswelt der nächsten Jahre. In unserem Blogbeitrag vom 10. März 2025 hatten wir bereits über Sondierungen der künftigen Koalitionäre berichtet. Was ist geblieben, was unter den Tisch gefallen, und was wird aus arbeitsrechtlicher Sicht tatsächlich relevant? Wir ordnen die arbeitsrechtlichen Kernthemen des Koalitionsvertrages ein:…
Digitalisierung in Unternehmen Neueste Beiträge

Zuständiges Betriebsratsgremium bei Einführung technischer Überwachungseinrichtungen

Der Arbeitgeber kann durch die Ausgestaltung einer technischen Überwachungseinrichtung aktiv beeinflussen, welches Betriebsratsgremium bei ihrer Implementierung mitzubestimmen hat. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine sogenannten Ein-Mandanten-Lösung für mehrere Betriebe oder Konzernunternehmen, ist der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat zuständig. Grundsatz Grundsätzlich obliegt die Mitbestimmung dem lokalen Betriebsrat. Betrifft die Angelegenheit mehrere Betriebe eines Unternehmens, ist nach § 50 BetrVG der Gesamtbetriebsrat zuständig. Sind mehrere Unternehmen eines Konzerns…
Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.
Jetzt anmelden und informiert bleiben.

 

Die Abmeldung ist jederzeit möglich.