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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Zum Umgang mit Strafbarkeitsrisiken und Verhandlungsforderungen von Betriebsräten

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Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) wird weiterhin viel diskutiert. Insbesondere HR-Verantwortliche sind mit den zahlreichen Fragen zur praktischen Umsetzung befasst, die nicht immer einfach zu beantworten sind. Es wird daher gespannt darauf gewartet, wann der Gesetzgeber mit einem Vorschlag zur Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus 2014 und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufwartet. In diesem Beitrag werden die straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Risiken bei Nichtumsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht und der Umgang mit Verhandlungsforderungen von Betriebsräten behandelt.

Ferdinand Groß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Ferdinand Groß berät Unternehmen insbesondere im Betriebsverfassungsrecht und begleitet bei Restrukturierungen, Fremdpersonaleinsatz und der Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vertretung von Unternehmen in Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Prozessen. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung".
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