Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) wird weiterhin viel diskutiert. Insbesondere HR-Verantwortliche sind mit den zahlreichen Fragen zur praktischen Umsetzung befasst, die nicht immer einfach zu beantworten sind. Es wird daher gespannt darauf gewartet, wann der Gesetzgeber mit einem Vorschlag zur Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus 2014 und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufwartet. In diesem Beitrag werden die straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Risiken bei Nichtumsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht und der Umgang mit Verhandlungsforderungen von Betriebsräten behandelt.