Unlimited Vacation oder auch Vertrauensurlaub erfreut sich auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Bedeutet „unlimited“ auch keine Regeln? Dies ist aus arbeitsrechtlicher Perspektive nicht empfehlenswert. Unser Associate Tobias Lamß erklärt, was Arbeitgeber wissen bzw. regeln sollten und gibt Tipps zur Umsetzung.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Senior Associate
Tobias Lamß berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Seine Schwerpunkte liegen dabei im Bereich des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts, der Betreuung von Kündigungsschutzstreitigkeiten und Unternehmenstransaktionen sowie in der Erstellung und Gestaltung von Arbeits-, Änderungs-, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "Whistleblowing und Compliance".
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24) erschwert eine gängige Praxis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Urlaubsansprüche unkompliziert durch einen Tatsachenvergleich zu erledigen. Kontext und Hintergrund Bereits in unserem Blogbeitrag vom 4. August 2021 haben wir die Frage behandelt, inwieweit ein Urlaubsabgeltungsanspruch durch einen gerichtlichen Vergleich abschließend geregelt werden kann. Das LAG Schleswig-Holstein hatte in seiner Entscheidung vom 9. Juni 2021…
Summer is nearly here and so it is important for employers in Norway to start planning for their team’s holiday, if they haven’t already. It can be costly for employers if employees do not take their statutory holiday entitlement. We explore the details below. Holiday planning and management The clear starting point according to the Norwegian Holiday Act (the ‘Act’) is that the employer has…
Für das ArbG Köln besteht kein Zweifel daran, was die „Karnevalszeit“ ist. Mit Urteil vom 11. Januar 2019 (ArbG Köln vom 11. Januar 2019 – 19 Ca 3743/18) hat es entschieden, dass darunter die gesamte Zeit von Weiberfastnacht bis einschließlich Aschermittwoch fällt. Damit sei der Begriff weiter als der der „Karnevalstage“, welcher sich gegebenenfalls nur auf Weiberfastnacht, Rosenmontag und Aschermittwoch beziehe. Um einen gesetzlichen Feiertag…
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