open search
close
Individualarbeitsrecht Neueste Beiträge Video

Es bleibt dabei: Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis (Video)

Print Friendly, PDF & Email

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht häufig Uneinigkeit darüber, welchen Inhalt ein Arbeitszeugnis haben muss und wie dieses zu formulieren ist. Seitens der Arbeitnehmer wird oftmals der Wunsch geäußert, dass das Zeugnis mit einer sog. Dankes- und Gute-Wünsche-Formel endet. Vereinzelt wird ein solcher Anspruch von Instanzgerichten unter bestimmten Voraussetzungen bejaht (wir hatten hierzu hier berichtet). Das BAG lehnt einen Anspruch auf eine solche Schlussformel allerdings in ständiger Rechtsprechung ab und hat dies in einer aktuellen Entscheidung vom 25.1.2022 (9 AZR 146/21) nochmals bestätigt.

Dr. Kerstin Seeger 

Rechts­an­wäl­tin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Counsel
Kerstin Seeger berät Arbeitgeber in erster Linie zur Ver­trags­ge­stal­tung, zur Führung von Kün­di­gungs­schutz­rechts­strei­tig­kei­ten sowie zu betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen Fragen. Sie ist Mitglied der Fokusgruppe "Datenschutz".
Verwandte Beiträge
Individualarbeitsrecht Neueste Beiträge

Fallstricke bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wartet für Arbeitgeber eine unliebsame Aufgabe: die Ausstellung des Arbeitszeugnisses. Für Arbeitgeber ist durch die Ausstellung des Arbeitszeugnisses in der Regel nichts gewonnen, der Aufwand für dessen (ordnungsgemäße) Formulierung ist indes oftmals groß. Für den Arbeitnehmer dagegen dient das Arbeitszeugnis als Bewerbungsunterlage und ist damit auch für sein berufliches Fortkommen von entscheidender Bedeutung. Gerade deshalb fürchten Arbeitnehmer „versteckte“ Botschaften zu ihrem…
Individualarbeitsrecht Neueste Beiträge Prozessrecht

Wird das Arbeitsrecht künftig unbürokratischer?

Mit dem Ziel, das Wirtschafts- und Wohlstandsmodell Deutschland zukunftssicher zu machen, hat das Bundeskabinett die Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) beschlossen. Unnötige bürokratische Belastungen sollen abgebaut werden. Doch welche Konsequenzen hat dies für die HR-Praxis im Unternehmen? Ein Kernelement des Eckpunktepapiers zum BEG IV ist die Förderung des digitalen Rechtsverkehrs. Dazu soll statt bisher die Schriftform zukünftig die elektronische Form oder, wenn geeignet,…
Individualarbeitsrecht Neueste Beiträge

„Ungenügend“ – Kann der Anspruch auf ein taugliches Arbeitszeugnis verwirken?

Arbeitnehmer haben bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Dabei gelten gewisse rechtliche Standards. Aber was gilt, wenn Arbeitgeber bewusst ein objektiv zu schlechtes Zeugnis ausstellen – erfüllen sie damit bereits ihre Pflicht zur Zeugniserteilung? Oder können die betroffenen Arbeitnehmer dann u.U. auch noch lange nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Zeugnisberichtigung verlangen? Das LAG Baden-Württemberg hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in dem…
Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.
Jetzt anmelden und informiert bleiben.

 

Die Abmeldung ist jederzeit möglich.