In den Maßnahmen im Bereich ESG (Environmental Social Governance) stecken durchaus Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Damit HR und Betriebsrat zum Treiber und nicht zum Bremser bei den für das Unternehmen imageträchtigen Nachhaltigkeitsthemen werden, sollte der Beteiligungsprozess von vornherein effizient aufgestellt werden. Dies kann mit einem ESG Cooperation Agreement gelingen. Was das ist, erklärt Dr. Jan Heuer in diesem Video.