Über das neue Nachweisgesetz und die geplanten Änderungen haben wir auf kliemt.blog bereits am 17. Mai 2022 berichtet. Inzwischen hat der Bundestag das Gesetz wie im Entwurf vorgesehen verabschiedet. Damit steht fest: Der deutsche Gesetzgeber macht keinen Gebrauch von den Digitalisierungsmöglichkeiten, die die zugrundeliegende EU-Richtlinie beinhaltet. Sind Unternehmen also weiterhin auf Stift und Papier beim Abschluss von Arbeitsverträgen angewiesen?
Die Zeit für die Umsetzung läuft. Bereits ab dem 1. August 2022 müssen Arbeitgeber die Vorgaben in die Personalpraxis implementiert haben. Wie die Umsetzung gelingen kann, erläutert mit praktischen Hinweisen Dr. Dominik Sorber in diesem Video.
In unserem „Best Practice Guide” (pdf dt) (pdf en) erhalten Sie einen Überblick über die Pflichten, die sich für Sie als Arbeitgeber ab dem 1. August 2022 ergeben. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung von individuellen Nachweisen im Sinne des neuen Nachweisgesetzes. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!