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Arbeitsrechts-Briefing Neueste Beiträge

Was die Ampel-Koalition für die moderne Arbeitswelt plant

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Die an der künftigen Bundesregierung beteiligten Parteien haben jüngst den Koalitionsvertrag veröffentlicht – und sich auch im Arbeitsrecht einiges vorgenommen. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick geben, worauf sich Unternehmen jetzt einstellen sollten.

Das Ziel für die Rechtsgestaltung in der Arbeitswelt rufen die Koalitionäre in ambitionierter Blumigkeit aus: „Wir wollen die moderne Arbeitswelt gestalten, dabei berufliche Chancen ermöglichen sowie Sicherheit und Flexibilität in Einklang bringen.“ Aus den Wahlprogrammen, welche wir im Blogbeitrag vom 16. September 2021 analysiert haben, finden sich erwartungsgemäß (nur) manche Punkte im Koalitionsvertrag wieder.

Die Handschrift der Sozialdemokraten, die weiterhin das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führen sollen, ist im Koalitionsvertrag an mehreren Stellen erkennbar. Denn die Ampelkoalition fasst insbesondere die Stärkung der Tarifautonomie und der betrieblichen Mitbestimmung ins Auge und setzt dabei auch auf Pilotprojekte und „Experimentierräume“ mit Evaluationsklauseln. Aber auch in Bereichen der Arbeitszeit, Remoteworking sowie Aus- und Weiterbildung möchte die neue Regierung Veränderungen herbeiführen.

Im Einzelnen:

Mindestlohn, Mini- und Midijobs

Die Ampelparteien wollen den gesetzlichen Mindestlohn anheben. Aktuell liegt dieser bei 9,60 € pro Stunde (ab 1. Januar 2022: 9,82 €). Die neue Bundesregierung beabsichtigt, den Mindestlohn auf 12 € pro Stunde anzuheben, was im Niedriglohnsektor zu erheblichen Kostensteigerungen führen kann.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die geplante Erhöhung der Entgeltgrenze von Minijobs auf 520 € pro Monat. Dadurch wird das mögliche Arbeitsvolumen weitgehend aufrechterhalten. Wie die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns mit betrieblichen Vergütungssystemen nach dem BAG in Einklang zu bringen ist, erklären wir in unserem Blogbeitrag vom 13. Juli 2021.

Darüber hinaus soll die Midijob-Grenze von 1.300 auf 1.600 € erhöht werden.

Befristungen

Gute Nachrichten für Unternehmen: Der von der GroKo einst eingebrachte Referentenentwurf zu den Einschränkungen der sachgrundlosen Befristung wurde in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt. Die Ampelkoalition hat derartige Absichten nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Daher bleibt die sachgrundlose Befristung vorerst weiterhin möglich und erhält die in vielen Branchen erforderliche Flexibilität.

Zum Eindämmen von Kettenbefristungen plant die künftige Bundesregierung erstmals die gesetzliche Verankerung einer Höchstdauer von Sachgrundbefristungen. Konkret wird eine Grenze von sechs Jahren angestrebt. Überschreitungen sollen nur in Ausnahmefällen möglich sein.

Arbeitszeit

Der Koalitionsvertrag sieht weiterhin einen Acht-Stundentag vor. Abweichungen hiervon sollen durch Tarifverträge oder darauf beruhenden Betriebsvereinbarungen möglich sein und durch Experimentierräume erprobt werden. Dies gilt auch für die Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes.

Erwartungsgemäß greift die Ampelkoalition den Handlungsbedarf im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung auf. Die Umsetzung in das deutsche Recht ist lange überfällig, da der Gesetzgeber mehrfach von den Arbeitsgerichten überholt wurde. Die neue Bundesregierung beabsichtigt hier, im Dialog mit den Sozialpartnern den Anpassungsbedarf zu prüfen und gleichzeitig flexible Zeitmodelle (wie beispielsweise die Vertrauensarbeit) aufrechtzuerhalten.

Mobiles Arbeiten

Das Gesetz zur mobilen Arbeit, das in der vergangenen Legislaturperiode scheiterte, rückt wieder in den Fokus. Die künftige Regierung beabsichtigt eine Abgrenzung zwischen Homeoffice, mobilem Arbeiten und Telearbeit. Außerdem soll der Arbeitnehmer einen sogenannten Erörterungsanspruch erhalten. Demnach soll der Arbeitgeber den Wunsch nach Homeoffice nur dann ablehnen dürfen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Die Ampelkoalition möchte Abweichungen durch Tarifverträge ermöglichen. Darüber hinaus soll mobile Arbeit europaweit realisierbar werden. Was dabei aktuell zu beachten ist, fassen wir in unserem Blogbeitrag vom 24. März 2021 zusammen.

 Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge

Der Koalitionsvertrag erkennt Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge erfreulicherweise als notwendige Instrumente an. Durch eine effektivere Rechtsdurchsetzung sollen Verstöße vermieden werden, konkrete Gesetzesvorhaben benennt der Koalitionsvertrag insoweit nicht.

Aus- und Weiterbildung

Die Ampelparteien haben erkannt, dass die Transformation in vielen Branchen eine Qualifizierung der Arbeitskräfte erfordert (vgl. hierzu auch unsere Beiträge vom Juli 2019 und 31. Januar 2020).

Der Koalitionsvertrag sieht verschiedene ausbildungsbegleitende und weiterbildende Hilfen wie beispielsweise Ausbau von BAföG, Bildungsteilzeit nach österreichischem Vorbild und am Kurzarbeitergeld orientierte Qualifizierungsgelder vor.

Die österreichische Bildungsteilzeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit für Fortbildungszwecke über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten um 25 bis 50 % reduzieren können und zur Kompensation der Entgelteinbußen eine staatliche Lohnersatzleistung erhalten.

Betriebsratsarbeit und Mitbestimmung

Nicht erst im Zuge der Corona-Pandemie hat sich abgezeichnet, dass die Betriebsratsarbeit und das Betriebsverfassungsgesetz digitaler werden müssen. Diesen Wandel möchte die Ampelkoalition weiter voranbringen. So soll dem Betriebsrat die selbstständige Entscheidung ermöglicht werden, digital zu arbeiten.

Nach einer Erprobungsphase sollen zudem Betriebsratswahlen online durchgeführt werden können. Für die turnusgemäß anstehenden Betriebsratswahlen 2022 dürfte dieses Vorhaben zu spät kommen. Die Möglichkeiten und Grenzen digitaler Betriebsratswahlen nach aktueller Rechtslage werden von uns im  Blogbeitrag vom 13. Oktober 2021 erläutert.

Des Weiteren möchte die neue Regierung die Mitbestimmung des Betriebsrates stärken und Missbräuchen vorbeugen. Bereits jetzt ist die Behinderung oder Störung der Betriebsratsarbeit unter Strafe gestellt. Jedoch wird die Tat bisher nur auf Antrag (beispielsweise des Betriebsrates oder einer Gewerkschaft) verfolgt. Dies soll zukünftig nicht mehr erforderlich sein.

Zudem soll die Unternehmensmitbestimmung gestärkt werden. Der Einfriereffekt beim Zuwachs von SE-Gesellschaften soll insoweit verhindert werden. Das bedeutet, dass Unternehmen ihren „günstigen“ Mitbestimmungsstatus (z.B. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz) in Zukunft nicht mehr behalten können sollen, wenn sie nach der Umwandlung in eine SE weiterwachsen und z.B. den Schwellenwert für einen paritätisch zu besetzenden Aufsichtsrat überschreiten.

Gewerkschaften

Den Gewerkschaften soll zur Stärkung ihres Zugangsrechtes aus Art. 9 Abs. 3 GG ein digitaler Zugang zu den Betrieben ermöglicht werden. Dieser soll dem analogen Zugang entsprechen, ohne dass der Koalitionsvertrag Details nennt. Insoweit ist mit Spannung zu erwarten, wie das digitale Zutrittsrecht in der Praxis ausgestaltet werden soll und ob es der Ampelkoalition gelingen wird, die bereits im Blogbeitrag vom 2. August 2021 aufgezeigten Herausforderungen – insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz – umfassend zu begegnen.

Tarifverträge

Die neue Regierung will den Druck auf Unternehmen, Tarifverträge abzuschließen, erhöhen. Ziele sind der Ausbau der zuletzt zurückgegangenen Tarifautonomie sowie die Stärkung der Tarifpartner und Tarifbindung. Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz sollen beispielsweise nur per Tarifvertrag möglich sein. Außerdem sollen die Möglichkeiten zur „Tarifflucht“ bei Betriebsausgliederungen eingeschränkt werden.
Zudem möchte die Ampelkoalition weitere „Experimentierräume“ für Tarifparteien ermöglichen.

Digitale Plattformen

Der Koalitionsvertrag erkennt digitale Plattformen als Bereicherung für die Arbeitswelt an. Aus Unternehmenssicht positiv festzuhalten ist, dass die künftige Regierung bisher keinen konkreten Regulierungsbedarf sieht. Die Ampelparteien wollen im Dialog mit Plattformanbietern lediglich Datengrundlagen verbessern. Allerdings ist bereits mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung bei der Verwendung von digitalen Plattformen beim Einsatz von Crowdworkern Vorsicht geboten.

Whistleblowing und interne Untersuchungen

Erwartungsgemäß beabsichtigen die Ampelparteien zudem, die EU-Whistleblower-Richtlinie umzusetzen. Hinweisgeber sollen nicht nur bei Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch bei der Aufdeckung von „erheblichen Verstößen gegen [nationale] Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“ geschützt werden.

Da die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie bereits am 17. Dezember 2021 ablaufen wird, ist dies auch höchste Zeit (vgl. unsere Beiträge vom 16. November 2021 und 31. März 2021).

Unter Compliance-Gesichtspunkten ebenfalls hochrelevant: Die neue Regierung will Vorschriften zur Sanktionierung von Unternehmen überarbeiten (das ambitionierte Verbandssanktionengesetz war kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode gescheitert) und u.a. für interne Untersuchungen einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen. Auch dies ist zu begrüßen.

Fazit

Der Koalitionsvertrag enthält diverse arbeitsrechtliche Vorhaben, die jedoch in weiten Teilen noch sehr unkonkret sind. Über die jeweilige Umsetzung werden wir Sie natürlich auf dem Laufenden halten und aufzeigen, wie Unternehmen auf die einzelnen Neuregelungen reagieren können. Wir beraten Sie gerne bei allen aufkommenden Fragen.

Dieser Beitrag ist in Zusammenarbeit mit Jörn-Philipp Klimburg entstanden.

KLIEMT.Arbeitsrecht




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