Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei „Technischen Einrichtungen“ ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt – diese Regelung stammt allerdings aus den 1970er Jahren. Heute fallen deswegen fast alle neu implementierten Software-Lösungen unter das Mitbestimmungsrecht. Was das für Arbeitgeber bedeutet, erklärt Principal Counsel Dr. Nicole Enke aus München im Video.