Resturlaubsansprüche, der steuerfreie Corona-Bonus oder die Vorbereitung der Betriebsratswahlen im kommenden Frühjahr: Principal Counsel Ferdinand Groß gibt einen Überblick, was Arbeitgeber in den letzten Tagen des Jahres 2021 nicht aus den Augen verlieren sollten.
Ferdinand Groß berät Unternehmen umfassend im Arbeitsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen. Ein Beratungsfokus ist die Umsetzung von Transformationen und Restrukturierungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Betriebsebene. Ferdinand Groß begleitet Mandanten bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen und beim Einsatz von Fremdpersonal. Er führt kollektivrechtliche Verhandlungen – insbesondere zu Arbeitszeitthemen, Digitalisierungs- und Qualifizierungsprozessen sowie modernen Vergütungsstrukturen. Weitere Kernbereiche seiner Tätigkeit sind Einigungsstellenverfahren, die arbeitsgerichtliche Prozessführung in Urteils- und Beschlussverfahren sowie die Durchführung komplexer Compliance-Untersuchungen. Ferdinand Groß ist Leiter der Fokusgruppe Arbeitszeit und Mitglied der Fokusgruppe ESG.
Der Zeitraum, in dem alle vier Jahre ein neuer Betriebsrat gewählt wird, neigt sich dem Ende zu. In den meisten Betrieben wurde entweder bereits gewählt oder die Wahl steht unmittelbar bevor. Da die Wahlen durch zahlreiche Vorschriften geregelt werden und das Betriebsrätemodernisierungsgesetz zudem Neuerungen auch im Bereich der Betriebsratswahlen vorsieht, sind Fehler im Wahlverfahren häufig anzutreffen. Wie Arbeitgeber auf Fehler im Wahlverfahren nach oder noch…
Noch bis zum 31. Mai 2022 finden in ganz Deutschland ordentliche Betriebsratswahlen statt. Auch unmittelbar vor der Wahl sehen sich Arbeitgeber noch mit Schulungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern konfrontiert, die diese noch kurz vor Ablauf der Amtszeit einfordern. Doch der Arbeitgeber muss die Schulungskosten insbesondere bei fehlender Erforderlichkeit so kurz vor der Wahl nicht mehr zwingend tragen. Die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Schulungsveranstaltungen führt in der Praxis…
Der Startschuss für die Betriebsratswahlen 2022 ist gefallen. Seit dem 1. März werden deutschlandweit neue Betriebsräte gewählt. Die Wahlperiode läuft noch bis zum 31. Mai 2022. Arbeitgeber können die Zeit nutzen, um in Ruhe zu prüfen, ob die Wahlen bisher ordnungsgemäß abgelaufen sind. So können sie sich rechtzeitig auf etwaige Rechtsstreitigkeiten nach den Wahlen vorbereiten. Wir zeigen, worauf insbesondere Unternehmen mit standortübergreifender Zusammenarbeit oder Matrixstrukturen…
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