Der Bundestag hat heute u.a. das Sozialschutz-Paket verabschiedet und damit angesichts der sich weiter rasch ausbreitenden Corona-Pandemie Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Die arbeitsrechtlichen Topthemen haben wir für Sie nachfolgend kurz zusammengefasst:
- Nebenbeschäftigung während Kurzarbeit: Bis zum 31. Oktober 2020 wird Entgelt, das während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aus einer Nebenbeschäftigung in systemrelevanten Branchen und Berufen erzielt wird, nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, soweit es zusammen mit dem gezahlten Kurzarbeitergeld, etwaigen Arbeitsentgelts nicht das monatliche Soll-Entgelt aus der Hauptbeschäftigung übersteigt. Systemrelevante Branchen sind bspw. das Gesundheitswesen oder die Landwirtschaft.
- Bundeseinheitliche Arbeitszeitsonderregelungen: Im Arbeitszeitgesetz wird eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgenommen, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen wie der vorliegenden Pandemielage bundeseinheitliche Sonderregelungen oder Ausnahmen zu den geltenden Arbeitszeitvorschriften zu ermöglichen.
- Old but gold: Befristet bis 31. Dezember 2020 wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für Rentner von 6.300 EUR auf 44.590 EUR erhöht. Der Gesetzgeber möchte hierdurch einen Anreiz dafür schaffen, dass wertvolle Unterstützung in medizinischen und systemrelevanten Bereichen geleistet wird.
- Entschädigung für Verdienstausfall: Eltern, die aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen ihre unter 12-jährigen Kinder selbst betreuen mussten, sollen einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz geltend machen können. Der Anspruch soll aber erst dann gelten, wenn zuvor etwaige Zeitguthaben verbraucht wurden.
Der Bundesrat wird sich mit dem Maßnahmenpaket am 27. März 2020 befassen. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.
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