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Arbeitszeit

BREAKING NEWS: Bundestag verabschiedet Sozialschutz-Paket

Der Bundestag hat heute u.a. das Sozialschutz-Paket verabschiedet und damit angesichts der sich weiter rasch ausbreitenden Corona-Pandemie Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Die arbeitsrechtlichen Topthemen haben wir für Sie nachfolgend kurz zusammengefasst:

  • Nebenbeschäftigung während Kurzarbeit: Bis zum 31. Oktober 2020 wird Entgelt, das während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aus einer Nebenbeschäftigung in systemrelevanten Branchen und Berufen erzielt wird, nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, soweit es zusammen mit dem gezahlten Kurzarbeitergeld, etwaigen Arbeitsentgelts nicht das monatliche Soll-Entgelt aus der Hauptbeschäftigung übersteigt. Systemrelevante Branchen sind bspw. das Gesundheitswesen oder die Landwirtschaft.
  • Bundeseinheitliche Arbeitszeitsonderregelungen: Im Arbeitszeitgesetz wird eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgenommen, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen wie der vorliegenden Pandemielage bundeseinheitliche Sonderregelungen oder Ausnahmen zu den geltenden Arbeitszeitvorschriften zu ermöglichen.
  • Old but gold: Befristet bis 31. Dezember 2020 wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für Rentner von 6.300 EUR auf 44.590 EUR erhöht. Der Gesetzgeber möchte hierdurch einen Anreiz dafür schaffen, dass wertvolle Unterstützung in medizinischen und systemrelevanten Bereichen geleistet wird.
  • Entschädigung für Verdienstausfall: Eltern, die aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen ihre unter 12-jährigen Kinder selbst betreuen mussten, sollen einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz geltend machen können. Der Anspruch soll aber erst dann gelten, wenn zuvor etwaige Zeitguthaben verbraucht wurden.

Der Bundesrat wird sich mit dem Maßnahmenpaket am 27. März 2020 befassen. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.

Lesen Sie weitere Beiträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Entwicklungen während der Corona-Krise auf unserem Blog. Mit unseren Leitfäden und begleitenden Regelungen wie Betriebsvereinbarungen, Individualvereinbarungen sowie Q&As zur Kurzarbeit bieten wir Hilfestellungen und Hintergrundinformationen für Arbeitgeber. Um den sich akut stellenden arbeitsrechtlichen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, haben wir eine Corona-Taskforce eingerichtet, die Sie unter der Telefonnummer +49211 88288-117   oder per E-Mail corona.taskforce@kliemt.de erreichen.

Ferdinand Groß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Ferdinand Groß berät Unternehmen umfassend im Arbeitsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen. Ein Beratungsfokus ist die Umsetzung von Transformationen und Restrukturierungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Betriebsebene. Ferdinand Groß begleitet Mandanten bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen und beim Einsatz von Fremdpersonal. Er führt kollektivrechtliche Verhandlungen – insbesondere zu Arbeitszeitthemen, Digitalisierungs- und Qualifizierungsprozessen sowie modernen Vergütungsstrukturen. Weitere Kernbereiche seiner Tätigkeit sind Einigungsstellenverfahren, die arbeitsgerichtliche Prozessführung in Urteils- und Beschlussverfahren sowie die Durchführung komplexer Compliance-Untersuchungen. Ferdinand Groß ist Leiter der Fokusgruppe Arbeitszeit und Mitglied der Fokusgruppe ESG.
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