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Allgemein

Was ist cool am Arbeitsrecht?

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In unserem Blog schreiben wir seit vielen Jahren meist zu Fachthemen. Gehört haben wir (wir nennen keine Namen), dass wir teils zu viel Fachchinesisch verwenden und uns „normale Leute“ nicht verstehen würden. Das ändern wir hiermit und starten unsere Serie „Was ist cool am Arbeitsrecht und Projekten mit HR?“. Here we go mit Teil 1. Die wirklich coolen Sachen sind fett markiert:

1. We love our customers

Wir mögen unsere Mandanten nicht nur, sondern haben auch immer meistens Spaß zusammen. Und spannende Fälle, die wir auf hohem Niveau diskutieren und gemeinsam lösen.

2. Board-Room und Fabrikhalle

Das Arbeitsrecht ist wahrscheinlich neben Strafrecht die Materie mit dem meisten Swag „Leben in der Bude“. Denn man erlebt teils innerhalb von wenigen Stunden Meetings im Board-Room, gefolgt von Fabrikbesichtigungen (bei denen man sich wirklich interessante Maschinen erklären lassen kann) und endet dann bei Verhandlungen mit Persönlichkeiten. Von vielen dieser Persönlichkeiten kann man neue Dinge lernen. Zum Beispiel wie man ein gutes Pokerface aufsetzt.

3. Für uns ist der Gerichtssaal kein Basar

Gerichtsverfahren im Arbeitsrecht haben teils ein schlechtes Image. Die Rede ist von einer Basarmentalität insbesondere bei Verhandlungen im Gütetermin. Diese Sichtweise ist falsch. Denn – jedenfalls bei uns – werden auch Gütetermine rechtlich vorbereitet. Das ist manchmal aufwendiger. Es hilft aber, wenn ein Abfindungsangebot oder die Ablehnung eines Angebots rechtlich begründet werden kann. Der dann sparsame Blick des Arbeitnehmeranwalts ist … meistens interessant.

4. Jeder Tag mit Arbeitsrecht/HR ist anders

Das gilt unabhängig davon, ob man am Schreibtisch sitzt oder on the ground. Manchmal sind die Tage auch nicht immer planbar. Insbesondere dann, wenn „plötzlich“ einstweilige Verfügungsverfahren anstehen. Dann ist Speed gefragt.

5. Speed

Hierzu zwei Highlights aus einstweiligen Verfügungsverfahren:

  • Highlight 1: Aufschlag (neues) Verfahren um 11:17 Uhr mit Fristende 24:00 Uhr
  • Highlight 2: Erste Instanz abgeschlossen an einem Freitag um 14:00 Uhr, 15:00 Uhr Ladung für zweite Instanz für 20:00 (die Sache mit der Polizei zur Abschaltung der Alarmanlage ist eine eigene Geschichte wert)

Solche Fälle lassen sich nur durch gutes Teamwork gewinnen. Und viel Kaffee.

Oooookay. Ganz haben wir das Fachchinesisch nicht weglassen können. Wir versuchen uns in Teil 2 weiter zu verbessern.

To be continued

Dr. Markus Janko 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Markus Janko berät Arbeitgeber ins­be­son­dere bei Umstruk­tu­rie­run­gen, Unter­neh­mens­käu­fen und Due Diligence-Prozessen. Besondere Expertise besitzt er in der Unterstützung inter­na­tio­na­ler Konzerne, dem Einsatz von Trans­fer­ge­sell­schaf­ten und im Insol­venz­ar­beits­recht. Hier zeichnet er sich durch die Beratung namhafter Insol­venz­ver­wal­ter in großen Insol­venz­ver­fah­ren sowie von Unter­neh­men bei Unter­neh­mens­käu­fen aus der Insolvenz und der arbeits­recht­li­chen Sanierung in Schutz­schirm­ver­fah­ren aus. Er ist Mitglied der Fokusgruppe „Digitalisierung und Mitbestimmung“.
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