Ab dem 25. Mai 2018 gelten die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Hiermit werden gesteigerte Anforderungen an den betrieblichen Datenschutz verbunden sein. Insbesondere werden die Anforderungen an die Transparenz der Datenverarbeitung deutlich erhöht.
Zudem werden die Voraussetzungen für die Rechtsgrundlagen einer Datenverarbeitung verschärft. Dies wird unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen im IT-Umfeld haben.
Hier steht dem Betriebsrat regelmäßig das paritätische Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu. Notwendige Anpassungen sind mithin nicht ohne weiteres zügig umzusetzen.
Wir fassen für Sie zunächst die relevanten Inhalte der neuen gesetzlichen Regelungen mit Blick auf die Schnittstelle zur Betriebsverfassung zusammen. Auf dieser Grundlage geben wir Antworten auf zentrale Streitfragen zur Auslegung der DS-GVO, die sich bereits jetzt abzeichnen. Im Mittelpunkt der Diskussion steht dabei die Frage, welche Gestaltungsspielräume die Betriebsparteien unter Geltung der DS-GVO haben.
Lassen sich die neuen Vorgaben in vorhandene Betriebsvereinbarungen einarbeiten? Können Betriebsvereinbarungen sogar einen Bestandteil im Konzept der Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO darstellen? Ist eine Rahmenbetriebsvereinbarung hierfür das Mittel der Wahl? Unter Berücksichtigung erster Erfahrung aus der Praxis wollen wir diese und weitere Fragen mit Ihren diskutieren.
Wir laden Sie daher herzlich ein zu der neuesten Auflage unseres Arbeits(Rechts)Frühstücks und freuen uns auf einen spannenden Austausch zum Thema
Datenschutzgrundverordnung und IT-Betriebsvereinbarungen –
Rechtliche Anforderungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Praxistipps
Wann und wo?
Dienstag, 13. März 2018 in München
Mittwoch, 14. März 2018 in Düsseldorf
Donnerstag, 15. März 2018 in Frankfurt und Berlin
Die Teilnahme ist kostenfrei, wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Weitere Informationen sowie die Anmeldungsmöglichkeit finden Sie hier.