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Öffentlicher Dienst

(Kein) erneuter Paradigmenwechsel im Personalvertretungsrecht NRW?

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In der Vergangenheit haben Wechsel der politischen Mehrheiten in Nordrhein-Westfalen tiefgreifende Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NRW) nach sich gezogen. Dienststellenleitungen und Personalräte warten gespannt, ob auch der jüngste Regierungswechsel erneut zu einer grundlegenden Umgestaltung des Personalvertretungsrechts führen wird. Der Koalitionsvertrag der neuen CDU/FDP-Landesregierung deutet jedoch nicht in diese Richtung.

Hin und her im Personalvertretungsrecht

Im Jahr 2007 hatte die damalige CDU/FDP-Mehrheit im Düsseldorfer Landtag das LPVG NRW umfassend reformiert. Erklärtes Ziel der Reform war der Bürokratieabbau durch straffere Verwaltungsstrukturen auch im Bereich der Mitbestimmung. Verkürzt gesagt hatte dies einen Rückbau der Beteiligungsrechte der Personalvertretungen zur Folge.

Nachdem die CDU/FDP-Landesregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers bei den Landtagswahlen im Jahr 2010 ihre Mehrheit verloren hatte, machte sich die neue rot-grüne Regierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft daran, diese Änderungen zurückzudrehen. Das Mitbestimmungsniveau wurde im Jahr 2011 nicht nur wieder auf den bis zum Jahr 2007 geltenden Stand angehoben, sondern in mehrfacher Hinsicht noch darüber hinaus.

Während das für die Privatwirtschaft geltende Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zum letzten Mal im Jahre 2001 in größerem Umfang reformiert wurde und das für die Bundesverwaltung maßgebliche Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) seit Jahrzehnten weitgehend unverändert gilt, unterlag das Recht der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in NRW somit innerhalb von nur vier Jahren gleich zweimal grundlegenden Umgestaltungen.

Rechtsunsicherheit in der Praxis

Diese wiederholte Kehrtwende hat in der Praxis vielfach für Konfusion gesorgt. Kaum waren erste Kommentierungen und Entscheidungen zur neuen Rechtslage veröffentlicht, waren diese schon wieder obsolet. Viele Auslegungsfragen hinsichtlich der teilweise sehr komplexen und unübersichtlichen Regelungen sind auch weiterhin ungeklärt.

(Wohl) gegenwärtig keine Reformpläne

Für diesen Hintergrund stellt sich die Frage, ob der jüngste Machtwechsel eine erneute Umgestaltung nach sich ziehen wird. Wahlkampfthema war dies nicht. Auch der Koalitionsvertrag der neuen CDU/FDP-Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet erwähnt das Personalvertretungsrecht mit keinem Wort und auch der tagesaktuellen Presse lässt sich ein solches Vorhaben nicht entnehmen.

Das Schweigen im Koalitionsvertrag dürfte dabei ein beredtes sein, zumal sich dort durchaus konkrete Passagen zu anderen beamten- bzw. arbeitsrechtlichen Themen finden. So soll etwa die Änderung von Gesetzen, die nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen (namentlich des Arbeitszeitgesetzes), über den Bundesrat angestoßen werden. Das Schweigen des Koalitionsvertrags zum Personalvertretungsrecht lässt demgegenüber vermuten, dass grundlegende Änderungen dieses Kernstücks des spezifischen „Landesarbeitsrechts“ auf absehbare Zeit keine Priorität bei der neuen Landesregierung haben.

Des einen Freud, des anderen Leid

Die im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern und auch zur Bundesverwaltung besonders starke Stellung der Personalvertretungen in NRW wird somit vorerst wohl unangetastet bleiben. Wie man dieses offenbare „weiter so“ bewertet, hängt natürlich primär von der Perspektive ab. Personalräte werden es tendenziell erleichtert zur Kenntnis nehmen. Die Hoffnungen mancher Dienstellenleitungen, das Pendel werde nunmehr wieder in die andere Richtung ausschlagen, werden dagegen wohl enttäuscht.

Dr. Thomas Gerdom

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Thomas Gerdom berät nationale und internationale Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Institutionen umfassend im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Gestaltung und Begleitung von Umstrukturierungen, Transformationsprozessen, Outsourcing-Projekten und M&A-Transaktionen. Zudem hat er umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Anstellungsverhältnisse von Leitungsorganen und deren Organhaftung. Hierzu berät er sowohl Vorstände und Geschäftsführer als auch Aufsichtsräte. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "Aufsichtsratsberatung". 
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