Die Digitalisierung und die damit einhergehende Veränderung der Arbeitswelt ist in aller Munde. Unternehmen werden Arbeitsprozesse ändern müssen, das steht außer Frage. Fraglich ist allerdings, ob und wenn, ja wie sich der arbeitsrechtliche Rahmen verändern muss, wenn aktuelle Regelungen und Rechtsgrundlagen den Unternehmen und den HR-Verantwortlichen für die Umsetzung von Arbeit 4.0. nicht ausreichende Spielräume bereitstellen.
Was ist zu empfehlen?
Unternehmen sollten sich bei aller Diskussion in „Blogparaden“, brain labs und Co. auf einzelne, konkrete Maßnahmen für die Umsetzung von Digitalisierungskonzepten und Arbeit 4.0 konzentrieren, diese klar beschreiben und im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen und Gesetze „step by step“ umsetzen.
In einem Beitrag für die Zeitschrift „Personalwirtschaft“ zeigen wir auf, dass eine detaillierte Analyse tatsächlich notweniger Veränderungen erforderlich ist und alle Betriebsparteien bei den anstehenden Veränderungen zu berücksichtigen sind (PDF).