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Arbeitsschutz

BetriebssicherheitsVO: Sind Sie auf dem aktuellen Stand?

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Zeitarbeit

Gerade im Bereich des technischen Arbeitsschutzes ändern sich die zu beachtenden Vorschriften ständig. Regelmäßig ist hierbei zu beobachten, dass die Anforderungen an Unternehmen steigen – so auch im Falle der letzten Reform der Betriebssicherheitsverordnung, welche seit Juni 2015 Geltung entfaltet. Es ist daher unabdingbar, in diesem Bereich auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

In einem Interview mit der Onlineausgabe der Zeitschrift impulse hat Rechtsanwalt Dr. Thomas Gerdom, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kliemt & Vollstädt, die wichtigsten Änderungen durch die letzte Gesetzesnovelle zusammengefasst.

KLIEMT.Arbeitsrecht




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